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Schulhof
Vor der Schule
Legende:

• … (→ verschiedene Möglichkeiten zur Regelung sind in Klammern durch
Pfeile gekennzeichnet und durch Semikola voneinander getrennt)

• Schüler, Klassensprecher, Verbindungslehrer etc. stehen in Anlehnung an die
Formulierung in Gesetzestexten und Verordnungen immer für die männliche
und die weibliche Form.

• Das, was in jedem Fall von der SMV überarbeitet (oder gestrichen) werden
muss, ist blau und kursiv geschrieben. Der Rest darf natürlich auch
abgeändert werden, es darf jedoch dem SchG und der SMV-Verordnung
nicht widersprechen.

• Die Regelungen für die Wahlen und für die Sitzungsabläufe können direkt in
die Satzung aufgenommen werden, sie lassen sich aber auch getrennt in
einer Wahlordnung und in einer Geschäftsordnung aufführen.

Diese Satzung bezieht sich auf § 62 bis § 70 SchG in der Fassung vom 18. Dezember 2006 und der SMV-Verordnung in der Fassung vom 08.06.1976, zuletzt geändert am 08.09.2004.

I. Aufgabe der SMV

Die SMV ist Sache aller Schüler. Nur wenn alle Schüler, insbesondere die älteren unter ihnen, die SMV unterstützen und mitmachen, kann sie Erfolg haben. Außerdem ist darauf zu achten, dass alle interessierten Schülerinnen und Schüler in die SMV-Arbeit mit einbezogen sind. Das gilt insbesondere für die jüngeren Schülerinnen und Schüler der Unterstufe, auch wenn sie nicht in den Schülerrat gewählt wurden.

Grundsätzlich stehen jedem Schüler die Organe der SMV offen; des weiteren kann sich jeder Schüler mit Fragen, Beschwerden, Kritik, Anregungen und Beiträgen an die Organe der SMV wenden, vor allem an seinen Klassensprecher bzw. dessen Stellvertreter und den SMV-Vorstand. Um die Erreichbarkeit der Schülersprecher und Verbindungslehrer zu gewährleisten, informiert ein öffentlich zugängliches Info-Brett über alle Belange und Aktionen der SMV.



1. Interessensvertretung der Schüler

Die SMV hat die Aufgabe, die Interessen und Wünsche der Schülerschaft gegenüber der Schulleitung, dem Lehrerkollegium und der Elternschaft zu vertreten. Dazu nehmen die Schülervertreter ihr Anhörungsrecht, ihr Vorschlagsrecht, das Beschwerderecht, das Vermittlungs- und Vertretungsrecht und das Informationsrecht in Anspruch.

Der Schülerrat entsendet Vertreter in die Schulkonferenz, die Schülervertreter können außerdem Anregungen und Vorschläge für die Gestaltung des Unterrichts in der Klassenpflegschaft und in den Fachkonferenzen einbringen.

Schülervertreter können einzelne Mitschüler vertreten, sofern diese es wünschen.

2. Selbstgewählte Aufgaben

Die SMV verpflichtet sich, an der Gestaltung des schulischen Lebens aktiv teilzuhaben und dabei auf die Wünsche der Schüler einzugehen. Insbesondere soll sich die SMV im sportlichen, kulturellen und sozialen Bereich engagieren.

3. Übertragene Aufgaben

Die SMV beteiligt sich an Organisations- und Verwaltungsaufgaben der Schule. … (→ wie z.B. Leitung von AGs; Hausaufgabenbetreuung; Schulpatenschaften; Wettbewerben; Schülerbücherei; Pausenaufsicht)

4. Kooperationen

… (→ Zusammenarbeit mit anderen Schulen und deren SMV’en; mit Arbeitskreisen; mit Bezirksarbeitsgemeinschaften; mit der Stadt-SM; mit, dem Landesschülerbeirat oder dem Jugendring.)

II. Organe der SMV


1. Klassenschülerversammlung/Kursschülerversammlung

Die Klassen- bzw. Kursschülerversammlung besteht aus allen Schülern einer Klasse bzw. eines Kurses. Sie hat die Aufgabe, alle Fragen der Schülermitverantwortung, die sich innerhalb der Klasse bzw. des Kurses ergeben, zu beraten und gegebenenfalls Beschlüsse zu fassen. Der Klassen- bzw. Kurssprecher beruft die Klassen- bzw. Kursschülerversammlung in Absprache mit dem Klassenlehrer ein und leitet sie. Für die Klassen- bzw. Kursschülerversammlung können pro Schuljahr bis zu 4 Verfügungsstunden bereitgestellt werden.

2. Klassensprecher/Kurssprecher

Die Klassensprecher bzw. Kurssprecher und deren Stellvertreter vertreten die Interessen der Schüler einer Klasse bzw. eines Kurses in der SMV. Sie werden spätestens in der 3. Unterrichtswoche gewählt. Sie sind Mitglied im Schülerrat, die Amtszeit beträgt ein Jahr. Sie sind verpflichtet, die Klasse bzw. den Kurs regelmäßig und umfassend über die Angelegenheiten der SMV zu unterrichten.

Die Gewählten sind Mitglied im Schülerrat. Darüber hinaus können in allen weiteren Kursen Kurssprecher gewählt werden, diese sind aber nicht Mitglied im Schülerrat und haben dort kein Stimmrecht.

3. Schülerrat

3.1 Zusammensetzung und Stimmrecht

Die Klassensprecher und Kurssprecher sowie deren Stellvertreter bilden den Schülerrat in den allgemein bildenden Schulen. Bei Beschlüssen sind alle Mitglieder des Schülerrates stimmberechtigt.

Der Schülerrat kann für besondere Aufgaben Ausschüsse einsetzen und zusätzliche beauftragte Schüler heranziehen, die in den Schülerratssitzungen Teilnahme- und Rederecht, jedoch kein Stimmrecht haben.

3.2 Sitzungen

Die Termine der Schülerratssitzungen werden bei den Schülerratssitzungen festgelegt und allgemein bekannt gegeben. Es soll mindestens sechs Mal im Schuljahr eine Sitzung stattfinden. Eine Sitzung muss einberufen werden, wenn die Mehrheit) des Schülerrats dies beim Schülersprecher schriftlich unter Angabe der Gründe beantragt.

Jede Schülerratssitzung ist öffentlich. Nur auf Antrag eines Mitglieds kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Die Einladung zur Sitzung erfolgt eine Wochen vor dem Sitzungstermin. Der Schülersprecher oder seine Stellvertreter leiten die Sitzungen. Es besteht Anwesenheitspflicht für die Mitglieder des Schülerrates sowie für die sonstigen Beauftragten des Schülerrats.

Über die Sitzungen des Schülerrates wird ein Protokoll angefertigt. Dieses soll vom Schriftführer innerhalb einer Woche nach der Schülerratssitzung dem Schülersprecher vorgelegt werden, der es anschließend über das SMV-Brett und die Klassensprecher veröffentlicht. Das Protokoll muss in der jeweils nächsten Sitzung vom Schülerrat genehmigt werden.

3.3 Beschlussfähigkeit

Der Schülerrat ist beschlussfähig, wenn mindestens … (→ ein Drittel; die Hälfte; … ) seiner Mitglieder anwesend ist. Beschlüsse werden mit … (→ einfacher Mehrheit der Anwesenden gefasst, sofern es nicht anders festgelegt ist. Auf Antrag wird geheim abgestimmt, ansonsten mit Handzeichen.

4. Schülersprecher

Der Schülerrat wählt spätestens in der siebten Unterrichtswoche eines neuen Schuljahres den Schülersprecher. Jeder Schüler und jede Schülerin kann sich zur Wahl stellen. Die Amtszeit beträgt ein Schuljahr. Das Amt wird bis zur Neuwahl geschäftsführend vom bisherigen Schülersprecher oder seinem Stellvertreter fortgeführt. Der Schülersprecher ist nach den Grundsätzen des konstruktiven Misstrauensvotums abwählbar.

Der Schülersprecher ist der Vorsitzende des Schülerrates. Er vertritt die Interessen der Schüler der gesamten Schule gegenüber der Schulleitung, dem Lehrerkollegium und dem Elternbeirat sowie nach außen wie beispielsweise bei Arbeitskreisen oder gegenüber dem Landesschülerbeirat.

Als Vorsitzender des Schülerrates beruft der Schülersprecher die Schülerratssitzungen ein, setzt die Tagesordnung fest und leitet die Sitzungen. Er ist verantwortlich für die Arbeit der SMV und den Schülern gegenüber rechenschaftspflichtig.

Der Schülersprecher soll an allen regionalen und überregionalen Treffen von Schülervertretungen teilnehmen. Insbesondere soll der Schülersprecher den Schülerrat über die Arbeit des Landesschülerbeirates informieren, der die Interessen der Schüler gegenüber dem Kultusministerium vertritt.

Für die Abwicklung der Arbeit des Schülerrats werden gewählt:

5. Kassenwart

Der Kassenwart wird vom Schülerrat in der zweiten Schülerratssitzung für ein Jahr gewählt. Ist er nicht vollgeschäftsfähig, verwaltet er die Kassengeschäfte mit den Verbindungslehrern. Der Kassenwart verwaltet unter Aufsicht der Verbindungslehrern die Finanzen der SMV und führt Buch. Der Kassenwart ist dem Schülerrat Rechenschaft schuldig. Er muss ein Mal im Jahr oder auf Antrag des Schülerrates seine Arbeit offen legen. Weiteres siehe „V. Finanzierung und Kassenprüfung“.

6. Schriftführer

In der konstituierenden Sitzung zu Beginn des Schuljahres wählt der Schülerrat einen Schriftführer sowie einen Stellvertreter, der den Schriftführer bei seiner Arbeit unterstützt. Der Schriftführer fertigt von allen Sitzungen des Schülerrates ein Protokoll an. Außerdem sammelt und verwaltet er gewissenhaft die Protokolle der Ausschüsse.

Die SMV-Satzung richtet weitere Organe und Funktionen … (→ Ausschüsse; Vorstand; Schulparlament ein:

… (→ 9. Ausschüsse

Ausschüsse für die verschiedenen Aufgabenbereiche werden mit Zustimmung des Schülerrats gebildet und aufgelöst. Ausschüsse können zu den Aufgabenbereichen … (→ Evaluation; Ganztagesschule; Projekte; Veranstaltungen; Finanzen…) gebildet werden.

Die Ausschüsse wählen aus ihrer Mitte jeweils einen Sprecher. Er koordiniert die Arbeit seines Ausschusses, beruft die Ausschuss-Sitzungen ein und leitet sie. Er ist für die Arbeit seines Ausschusses verantwortlich. Der Sprecher achtet auf die Mitarbeit seiner Ausschuss-Mitglieder und insbesondere auf deren Anwesenheit bei SMV-Sitzungen. Am Ende des Jahres erstellt der Ausschuss-Sprecher den Zusatz zum Zeugnis über die Mitarbeit in der SMV für die engagierten Mitglieder seines Ausschusses.

Die Ausschüsse arbeiten selbstständig und sind dem Schülerrat Rechenschaft schuldig. Über ihre Arbeit soll ein Protokoll angefertigt werden.)

10. Vorstand

Der Schülersprecher, seine Stellvertreter, die Verbindungslehrer, der Kassenwart, der Schriftführer sowie die Ausschuss-Vorsitzenden bilden den Vorstand. Der Vorstand ist verpflichtet mindestens sechs Mal im Jahr zusammenzutreten. Der nächste Sitzungstermin wird am Ende der Sitzung festgelegt, der Schülersprecher leitet die Sitzungen. Der Vorstand koordiniert die Arbeit der SMV. An ihn können alle SMV-Mitglieder herantreten, wenn es Probleme innerhalb der SMV gibt.

11. Schulparlament

Die SMV regelt mit der Schulleitung und der Schulkonferenz die Möglichkeit, in einem Schulparlament alle Schülerinnen und Schüler betreffende Fragen und Veranstaltungen zu besprechen. Die Abstimmungen im Schulparlament sind rechtskräftig, wenn der Schülerrat dem zustimmt.

III. Wahlen

Die Grundsätze der ordentlichen Wahl gelten für alle Wahlen innerhalb der Schülermitverantwortung. Sie sind also gleich, geheim, allgemein und direkt. Die Vorbereitung und Durchführung der Wahl ist Aufgabe des Wahlleiters, der selbst nicht kandidiert und von dem jeweiligen Gremium auf Vorschlag gewählt wird. Nach der Aufstellung der Kandidatenliste wird eine Personaldebatte unter Ausschluss der Kandidaten geführt.

Die Einladung zur Wahl des Schülersprechers und seiner Stellvertreter, die Einladung zur Wahl der Verbindungslehrer sowie die Einladung zur Wahl der Delegierten in die Schulkonferenz erfolgt durch den amtierenden Schülersprecher oder einen seiner Stellvertreter sofern vorhanden, ansonsten ein Verbindungslehrer.

1. Wahl des Schülersprechers und seiner Stellvertreter

Die Wahl des Schülersprechers und seiner Stellvertreter sollte in der fünften, spätestens in der siebten Woche nach Unterrichtsbeginn des neuen Schuljahres stattfinden. Bis zu diesem Zeitpunkt sollten alle Klassensprecher und die in den Schülerrat gewählten Kurssprecher gewählt sein. Es werden ein Schülersprecher und 2 Stellvertreter gewählt.

1.1 Der Schülersprecher

Er wird aus der Mitte aller Schülerinnen und Schüler an der Schule gewählt

Der Schülersprecher wird vom Schülerrat gewählt.)

1.2 Der erste Stellvertreter

Er wird aus der Mitte des Schülerrats gewählt

Der erste Stellvertreter wird vom Schülerrat gewählt.)

1.3 Weitere Stellvertreter

Sie werden vom Schülerrat aus seiner Mitte gewählt.

Generell werden der Schülersprecher sowie seine Stellvertreter in getrennten Wahlgängen gewählt. Gewählt ist wer die meisten gültigen Stimmen erhält.

2.1 Wahl der Schülervertreter in die Schulkonferenz

Der Schülersprecher ist Kraft Amtes Mitglied in der Schulkonferenz. Der Schülerrat wählt aus seiner Mitte ab Klassenstufe 7 zwei weitere Delegierte sowie drei Stellvertreter in einem Wahlgang. Die ordentlichen Delegierten werden in einem Wahlgang) gewählt. Die Stellvertreter werden in einem Wahlgang) gewählt. Die Reihenfolge der erreichten Stimmzahlen ist für die Vertretung maßgebend. Die Stellvertreter nehmen in der Schulkonferenz ihr Vertretungsrecht in der Reihenfolge der erreichten Stimmzahlen wahr, es ist also keine Personenvertretung vorgesehen. Vor der Wahl stellen sich alle Kandidaten vor, außerdem wird eine Personaldebatte unter Ausschluss der Kandidaten geführt.

2.2 Einberufung der Schulkonferenz

Die Gruppe der Schülervertreter kann beim Schulleiter die Einberufung der Schulkonferenz beantragen. Die gewünschten Tagesordnungspunkte müssen dann angegeben werden. Dies kann geschehen durch einen Antrag des Schülerrats an die Schulleitung.

3. Wahl der Verbindungslehrer

Der Schülerrat wählt am Ende eines Schuljahres zwei Verbindungslehrer. Ihre Amtszeit beträgt zwei Schuljahre. Ein Verbindungslehrer ist nach den Grundsätzen des konstruktiven Misstrauensvotums abwählbar.

Der Schülersprecher stellt nach den Vorschlägen des Schülerrates eine Kandidatenliste der wählbaren Lehrer auf. Nicht wählbar sind der Schulleiter, der stellvertretende Schulleiter sowie Lehrer mit weniger als einem halben Lehrauftrag. Die vorgeschlagenen Lehrer müssen vor der Wahl nach ihrem Einverständnis zur Kandidatur befragt werden.

Vor der Wahl der Verbindungslehrer im Schülerrat erfolgt ein Meinungsbildungsprozess in allen Klassen aufgrund der vom Schülersprecher aufgestellten Kandidatenliste. Die Klassensprecher nehmen das Meinungsbild zur Kenntnis, sind jedoch in ihrer Wahl nicht daran gebunden.) Jedes Mitglied des Schülerrates hat eine Stimme zu vergeben. Gewählt sind die Kandidaten, welche die höchsten Stimmzahlen erreichen. Die Verbindungslehrer werden in getrennten Wahlgängen gewählt!

Zu den Aufgaben der Verbindungslehrer gehört, neben der Beratung und Unterstützung der SMV, die Einladung zur Schülersprecherwahl, falls keine geschäftsführenden Schülersprecher vorhanden sind.

IV. Evaluation

Die Beteiligung an der Evaluation erfolgt folgendermaßen:

Die SMV evaluiert sich selbst alle zwei Jahre und verwendet die Instrumente der
Evaluation zur Verbesserung der eigenen Arbeit.

Die SMV bildet einen eigenen Ausschuss zum Thema Evaluation.

Der Evaluations-Ausschuss wirkt mit in der Projektgruppe zur Evaluation der Schule)

Die SMV informiert die Schülerschaft über den Stand der Qualitätsentwicklung durch einen Aushang; Newsletter; etc.

V. Finanzierung und Kassenprüfung

Die Finanzmittel der SMV müssen für Zwecke, die der Schülerschaft insgesamt dienen oder für Zwecke, die vom Schülerrat vorgeschlagen und mit Mehrheit beschlossen wurden, verwendet werden. Die Finanzen werden vom gewählten Kassenwart und den Verbindungslehrern über Konten bei der Kreissparkasse und der Leutkircher Bank verwaltet.

Ausgaben können Verbindungslehrer und Kassenwart in gegenseitigem Einverständnis tätigen. Alle Ausgaben über 300 € müssen vom Schülerrat genehmigt werden. Die Kassenbuchführung wird nach … (→ Muster) durchgeführt, die Belege sind 2 Jahre aufzubewahren.

In jedem Schuljahr wird die SMV-Kasse durch zwei Kassenprüfer kontrolliert. Der Schülerrat bestimmt den 1. Kassenprüfer aus seiner Mitte.. Der 2. Kassenprüfer, der ein Erziehungsberechtigter eines Schülers sein muss, wird bestimmt durch Vorschlag des Elternbeiratsvorsitzenden. Sie berichten dem Schülerrat vom Ergebnis der Kassenprüfung. Dieses wird vom Schülerrat bestätigt und zur Kenntnisnahme an den Schulleiter und den Elternbeirat geleitet.

Finanzielle Mittel erwirbt die SMV durch:

Verschiedene Aktionen, bei denen Geld eingenommen wird.

Spenden werden nur angenommen, wenn sie nicht zweckgebunden sind.

VI. Inkrafttreten

Die Geschäftsordnung wurde am … von mehr als zwei Dritteln der Mitglieder des Schülerrats verabschiedet. Sie tritt am … in Kraft.

Die Satzung kann mit einer Mehrheit von über zwei Dritteln geändert werden.

Die SMV-Satzung muss veröffentlicht und damit allen Schülerinnen und Schülern zugänglich gemacht werden.