rs wappen4.png
Titelbild
Schulbild
Kicker
Schulhof
Vor der Schule

Schulanmeldung Klasse 5 – Informationen 


Achtung:
Die Anmeldefrist ist abgelaufen.


-> Link zum Schulfilm



Wir freuen uns, dass Sie sich für die Anmeldung Ihres Kindes in die Klasse 5 der Otl-Aicher-Realschule Leutkirch interessieren. Im Folgenden finden Sie wichtige Termine, unser Anmeldeformular zum Download sowie weitere Informationen und Links rund um die Schulanmeldung.


Informationsabend für Eltern der Klasse 4:

Mittwoch, 15. November 2023, 19 Uhr, Aula der Otl-Aicher-Realschule

 

Abend der offenen Tür:
Mittwoch, 21. Februar 2024, um 17 Uhr, Aula der Otl-Aicher-Realschule

 

Anmeldung:
Montag, 4. – Donnerstag, 7. März 2024
Bitte vereinbaren Sie für die Schulanmeldung ab 26. Februar 2024 einen Termin unter 07561/ 98593-0.

Schülerinnen und Schüler, die am besonderen Beratungsverfahren teilnehmen, können bis Mittwoch, 10. April 2024 angemeldet werden.
Die Anmeldung findet im Sekretariat der Otl-Aicher-Realschule statt (OG). Das Anmeldeformular können Sie gerne in Ruhe zu Hause ausfüllen und zur Anmeldung mitbringen. Selbstverständlich erhalten Sie aber auch die Möglichkeit, dies bei uns vor Ort zu erledigen.

-> Link Anmeldeformular



Besondere Angebote an der Otl-Aicher-Realschule:

Bilingualer Zug:
Bilingualer Unterricht ist kein zusätzlicher Englischunterricht, sondern Fachunterricht in der Fremdsprache. An unserer Schule wird das Fach Geografie in englischer Sprache unterrichtet. Nähere Informationen siehe Link zum Flyer.

-> Link Bilingualer Unterricht
 

Singklasse:
Unsere stellv. Schulleiterin Fr. Hiemer-Haslach wird auch im kommenden Schuljahr für die Klassen 5 wieder eine Singklasse anbieten. Im Vordergrund stehen dabei die Freude am Singen und das Entdecken der eigenen stimmlichen Möglichkeiten. Als ausgebildete Sängerin wird sie den Kindern aber auch spielerisch die Grundlagen einer gesunden Stimmtechnik vermitteln. Die Singklasse erhält in Klasse 5 und 6 eine Stunde Zusatzunterricht im Fach Musik. 
 


Nachweis Immunität/Impfung Masern:
Nach § 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) haben Schülerinnen und Schüler ab dem 1. März 2021 vor der Teilnahme am Unterricht einen Nachweis darüber vorzulegen, dass sie ausreichend gegen Masern geimpft oder gegen Masern immun sind. Der erforderliche Nachweis kann auf folgende Weisen erbracht werden:

 

- Impfausweis („Impfpass“) ODER 

- ein ärztliches Zeugnis (auch in Form einer Anlage zum Untersuchungsheft für Kinder) darüber, dass bei Ihrem Kind ein ausreichender Impfschutz gegen Masern besteht ODER

- ein ärztliches Zeugnis darüber, dass bei Ihrem Kind eine Immunität gegen Masern vorliegt ODER

- ein ärztliches Zeugnis darüber, dass Ihr Kind aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann (Kontraindikation) ODER 

- eine Bestätigung einer staatlichen Stelle oder der Leitung einer anderen vom Gesetz betroffenen Einrichtung darüber, dass ein Nachweis nach Nummer 1 oder Nummer 2 bereits vorgelegen hat.

Infos für Eltern aus Baden-Württemberg:
Eltern, deren Kinder in Baden-Württemberg zur Schule gehen, bringen zur Anmeldung die Bestätigung der Grundschule, die Blätter 3 und 4 der Grundschulempfehlung im Original und einen gültigen Identitätsnachweis des Kindes (z. B. Personalausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde) mit.


Für Buskinder aus Baden-Württemberg (Landkreis Ravensburg):
Beantragung von Schülermonatskarten:
Der Antrag wird ausschließlich online unter www.schuelermonatskarten-ravensburg.de an das Schulsekretariat übermittelt! Ein Ausdruck in Papierform ist nicht notwendig!


Infos für Eltern aus Bayern:
Eltern, deren Kind eine bayrische Grundschule besucht, bringen bei der Anmeldung eine Kopie des Zwischenzeugnisses und die Geburtsurkunde mit. Das Übertrittszeugnis ist unverzüglich nach Erhalt im Original nachzureichen.


Die Anträge für Fahrkarten sind mit einem Erfassungsbogen über die Schule zu beantragen. Bitte füllen Sie dazu die Seiten des Online-Formulars sorgfältig aus.  Auf der letzten Seite erhalten Sie die fertigen Dokumente im PDF-Format. Aus rechtlichen Gründen muss der Erfassungsbogen ausgedruckt und von den Eltern unterschrieben an der neuen Schule abgegeben werden. Wichtig ist neben der Unterschrift der Eltern auch der Schulstempel. 

-> Fahrkarten Link Oberallgäu

-> Fahrkarten Link Unterallgäu

 

Weitere Informationen:

-> Link Image-Flyer OARS

-> Wahlpflichtfächer